28
Jan
2009

Amtsgericht und Bank

soderle, heute früh war ich die erste auf dem Amtsgericht ;-)
die Dame konnte mir nicht wirklich viel weiter helfen. Da ich im Moment gerade mal noch 28 euro auf dem Konto habe (weil ja vorerst die Abbuchung vom Strom erfolgt ist - die jedoch wieder zurück geht). Ich könnte mit einer sehr guten Begründung evtl. dieses Geld von der Bank frei kriegen ABER hätte dann die Gerichtskosten zu zahlen, die würden sich auf ca. 15 Euro belaufen ... Guter Witz!
Ansonsten könnte ich eine dauerhafte Verfügbarkeit beantragen, heisst, ich könnte JEDERZEIT an Gelder von Ämtern ran und wäre nicht nur auf die 7 Tage angewiesen.
Bin dann zur Bank, hab dort doch die 10 EUro überwiesen für den Gläubiger, damit der erst mal seine Füße still hält bis ich ins Insolvenzverfahren rein kann.
Kam nach Hause und Peng ein Brief vom Gericht ... ein neuer Pfändungsbeschluss ... DERGLEICHE Inkassodienst diesmal die Victoria Versicherung. Boah, ich schon voll sauer, weil ich dachte wenn die jetzt für den zeiten Gläubiger auch noch mal 10 Euro wollen hab ich heute umsonst gezahlt.
Gleich dort das Fax hingeschickt wegen der Überweisung und geklärt, dass die Pfändung von Victoria zurückgezogen wird, da ich ja bereits für die D.A.S. (Rechtschutzversicherung) eine Vereinbarung mit denen hätte. Sind uralte Versicherungen, die ich nie genutzt habe und die jetzt ihr Geld wieder wollen :-( tja, und nach über 10 Jahren sind auch schon viele Zinsen und Gebühren darauf gekommen :-(
So, nun hoffe ich mal ein wenig Luft zu haben und dass vielleicht sogar morgen mein Konto wieder frei ist!
Filinchen (Gast) - 28. Jan, 14:03

Oha! Zehn Jahre nicht gezahlt? Mann o Mann, das ist teuer! Warum hast Du die Versicherungen um Himmels Willen nicht gekündigt? Hoffe, Du hast jetzt erst mal Luft. Drücke Dir ganz fest die Daumen.

Sternenblume - 28. Jan, 15:25

*gg* neee, ich hab die Versicherungen schon früh gekündigt. Aber die wollen dennoch die Beiträge haben, die von damals offen sind. Die haben mich auch nicht früher aus den Verträgen rausgelassen, so dass sich Schulden angesammelt haben trotz meiner Situation damals. Sicher brauchen die armen Versicherungen mein Geld nun ganz dringend ;-) und haben es echt nötig *???* wobei die Schulden ja inzwischen eh schon an Inkassounternehmen verkauft worden sind ... manche Schulden sogar zweimal. Aber das ist sicher jetzt der A....tritt den ich mal brauchte um es nicht noch für weitere 10 Jahre schleifen zu lassen :-(

Weg aus den Schulden raus...

Durch Zufall, zappen..., bin ich auf Ihre website geklickt.

Bin zwar über die bisherigen Bemühungen nicht informiert, aber eine Schuldnerberatung brauchts nicht unbedingt. Als Hartz 4 hat man Anspruch auf einen Beratungsgutschein für einen Insolvenzanwalt, der das ganze Verfahren in Schwung bringt. Kostet also nichts, oder 10 € Gebühr. Ist beim Amtsgericht zu beantragen. Das machen sogar u.U. die Anwälte selbst.

Soweit ich das hier alles überschlage, würde ich sämtliche Zahlungen sofort einstellen, den Gerichtsvollzieher kommen lassen und klar machen, das nichts zu holen ist und die eidesstattliche Versicherung abgeben, die gilt erstmal 3 Jahre. Gleichzeitig auf die Beantragung der Schuldnerbefreiung hinweisen.

Diese Gläubiger sind alle skrupellos. Insbesondere diese Inkassounternehmen. Aber vielleicht schaffen Sie es vorher, einen Termin beim Anwalt zu bekommen.

Also ganz schnell einen speziellen Anwalt suchen, am Telefon drauf hinweisen was ist, Termin machen, Gutschein holen und los gehts. Keinen Cent mehr diesen Haien.

Und amtliche Schuldnerberatungsstellen sind alle überfordert. Private Schuldnerberatungen sind in der Regel zu meiden. Denn private wollen Geld verdienen. Also müssen die irgendwo die Kohle eintreiben...wie wohl?

Sollte noch nichts passiert sein, sofort handeln!

Übrigens gibt es ein interessantes Buch zu dieser Thematik:

"Geschafft: Schuldenfrei!"- Tipps und Hilfestellungen - von der Verbraucherzentrale

Im Übrigen, merken diese Geier ersteinmal, das nichts mehr zu holen ist, hat man eine ganz andere Posititon, vor allem ersteinmal Ruhe...

Na ja und das mit dem Konto, diese elendigen Pfändungen, da würde ich mir überlegen das Konto zu schliessen und sämtlicher Geldverkehr über ein Konto von einer Vertrauensperson abzuwickeln. Also Überweisungen und so...

Noch Fragen Sternblume?

Wenn ja, dann einfach einen Kommentar auf meinem blog oder hier als Antwort nutzen...

Sternenblume - 30. Jan, 19:20

Hallo und guten Tag,
die Beratung über das Amtsgericht werde ich versuchen in Anspruch zu nehmen - allerdings hab ich schon gehört, dass man manchmal das doch selbst zahlen muss, weil die Gerichte manchmal sagen, dass es ja die kostenlosen staatlichen Schuldnerberatungsstellen gibt, die man nutzen kann / soll.
EV war bereits *g* an Zahlungen mach ich jetzt die 10 Euro an den einen Gläubiger um mein Konto zu nutzen.
WENN ich das Konto schließe, dann habe ich Angst, dass ich KEIN Konto mehr bekommen - ich habe viele Jahre KEIN Konto gehabt, weil keine Bank mich mit meiner Schufaauskunft haben wollte :-( Und alles über eine Vertrauensperson abzuwickeln ist auch schwierig ... DENN Arbeitsamt und Kindergeldkasse zahlen bestimmt nicht auf ein Konto von einer anderen Person ein also müsste ich einen Scheck von denen holen - DA werden dann aber ein paar Euro Gebühren abgezogen - was ich persönlich als bodenlose Frechheit empfinde ... denn DIE, die noch nicht mal ein Konto haben müssen dann mit 5 Euro pro Monat weniger auskommen weil sie Leistungen vom Amt per Scheck erhalten. Sind zwar "nur" 5 Euro im Monat - aber aufs Jahr gerechnet doch schon wieder 60 Euro ... und Barzahlungen beim Vermieter, Gasag etc. kosten auch wieder ganz viel Rennereien und / oder Extrakosten ... hab das alles schon vor Jahren durch und möchte von daher mein Konto wirklich behalten ...
Vielen Dank aber für den hilfreichen Kommentar!
Freundliche Grüße

Amtsgericht

Es wird gerne abgewimmelt. Allerdings hat man, wie oben gesagt, wenn die Voraussetzungen da sind, einen Anspruch auf einen Beratungsgutschein.

Wenn bereits EV war, dann bloss keine Zahlungen mehr leisten, an Niemanden mehr...das ist rausgeschmissenes Geld...

Im Übrigen sind zumindest die Sparkassen verpflichtet ein Konto zu eröffnen, trotz Schufa, trotz Eidesstattliche Versicherung usw. die haben nämlich eine öffentliche Verpflichtungserklärung unterschrieben, für Menschen die ein Konto benötigen. Also keine Angst, Konto geht immer...

Vom Scheck dürfen die nichts abziehen. Nur bei Einreichung einer fremden Bank fallen Gebühren an.
Andernfalls kann auch ein Scheck auf das Konto eines Vertrauten eingereicht werden. Da fallen dann keine Gebühren an.

Auf jeden Fall ersteinmal eine Linie, mit Anwalt, in die Angelegenheit bringen. Die Gläubiger in ihre Schranken weisen, wobei die ja, aufgrund EV eigentlich nichts mehr tun dürfen. Dann kehrt auch Ruhe ein. Energien können dann wieder gesammelt werden für ein Neues...es wird alles Gut!

Viel Glück
Sternenblume - 2. Feb, 18:09

Lieber Preisenschädel,

-Vom Scheck dürfen die nichts abziehen. Nur bei Einreichung einer fremden Bank fallen Gebühren an.-

ich kenne es so, dass jedesmal 5 Euro als Geführen für die Barauszhalung abgezogen worden sind :-( und die Überweisungsgebühren bei der fremden Bank anfallen wenn man dort Geld einzahlt ...

Tja, die Sache mit dem Konto ist bei mir echt schwierig. Ich hatte mal Probleme mit der Sparkasse. Ich war 1 - wirklich nur 1 Tag zu spät auf der Sparkasse um meinen Kontostand (damals knapp 50 DM) zu zahlen - da hatte man das Konto schon gelöscht und ich denke nicht, dass ich jemals wieder bei denen eins bekommen werde

Mal sehen, wie es morgen beim Amtsgericht wegen des Beratungsgutscheines läuft ...

Vielen Dank für die ganzen Informationen :-)
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