*grübel* darf ich oder darf ich nicht???
ich bin am Überlegen ob es erlaubt ist dass ich kleine Zettelchen z.B. an ner Ampel oder bei Kaisers ans Board anbringen darf auf dem ich anbiete Bachblütenmischungen herzustellen. Bin ja kein Heilpraktiker/Arzt etc.. Aber Nebenwirkungen haben die Blüten ja nicht, und wie sieht es wohl mit Steuerhinterziehung aus wenn man kein Gewerbe hat *grübel* bin mir total unschlüssig. Einerseits wäre es natürlich toll so ab und an nebenbei an ein klein wenig Geld extra ranzukommen aber wenn es doch verboten ist ...
Sternenblume - 15. Mai, 19:46
was erlaubt ist kann ich Dir nicht sagen.
tauschen gegen etwas anderes?
ray3: 15.05.2006 um 21:24 Uhr
*g* naja, ein wenig Geld hätte ich als Austausch schon dafür *g* Glasperlen sind out ;-)
Sternenblume: 15.05.2006 um 21:29 Uhr
ich meine Sachen die Du brauchst und denn nicht mehr kaufen muss
ray3: 15.05.2006 um 21:31 Uhr
hallo ray3, das kann man find ich gut bei bekannten machen, mit meiner freundin hatte ich vereinbart dass sie mir halt einfach ein buch von sich gibt was sie nicht mehr liest *g*, ansonsten finde ich "tauschgeschäfte" wirklich gut, kann man aber schlecht auf einen Zettel bei z.b. Kaisers schreiben, stelle Bachblüten her und tausche gegen Bücher? hmmm, oder vielleicht doch? *grübel*
wünsch dir noch einen schönen Tag, liebe Grüsse Sternchen
Sternenblume: 16.05.2006 um 08:12 Uhr
Also ich weiß es zwar nicht genau, aber ich denke, wenn es sich nur um kleine Beträge handelt, dein Verdienst dann also nicht über einen bestimmten Betrag drüber geht, kann da nix passieren, von wegen Steuerhinterziehung oder so. Ob du allerdings solche Mischungen anbieten darfst, wenn du keine Heilpratikerin bist, da kenn ich mich leider nciht aus.
LG, Petra
Petra01: 16.05.2006 um 09:21 Uhr
Da kann ich nur dringend von abraten.
Es ist zwar so, daß Du keine Gewerbe- oder Einkommenssteuer zahlen brauchst, wenn Du mit Deinem Jahresverdienst unter 7664 Euro im Jahr bleibst.
Bei dem, was Du vorhast, mußt Du auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden, denn jede Tätigkeit - und auch das Mischen von Bachblüten ist eine Tätigkeit - die darauf ausgerichtet ist, Einnahmen zu erzielen, ist ein Gewerbe.
Sobald Du Zettel aufhängst, bietest Du eine Dienstleistung an, die nicht einfach als Nachbarschaftshilfe angesehen wird.
Das größere Problem ist aber die Tatsache, daß Du keine Arzt- oder Heilpraktikerausbildung hast, Du sowas also gar nicht machen darfst.
Eine Heilpraktikerausbildung kostet mindestens so an die 6.000 Euro, alleine von daher hättest Du wahrscheinlich schnell eine Anzeige von Heilpraktikern an der Backe, denn die werden nicht tatenlos zusehen, wie deren Verdienstmöglichkeiten durch Laien eingeschränkt werden.
Und glaube mir - ich war selbst einmal Kleinunternehmer - die vom Finanzamt haben ein strenges Auge auf eventuelle gewerbliche Tätigkeiten, die nicht angemeldet sind.
helios: 16.05.2006 um 18:24 Uhr
okay, ich danke dir *g* das ist ja genau das, was ich befürchte, also lass ich es lieber *g* versuch so ab und an mal jemanden privat den ich kenne zu bekommen.
liebe Grüsse
sternchen